§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung sämtlicher von der ImmoInvent GmbH (im Folgenden "ImmoInvent" genannt) entgeltlich und unentgeltlich bereitgestellten Programme, Datenbanken, Applikationen, Informationen, Vertragsvorlagen, Muster-Wertermittlungen, Muster-Gutachten, Muster-Bewertungen, Erläuterungen und sonstigen Diensten (im Folgenden "Dienste" oder "Dienstleistungen" genannt), die über die Domain immobilien-wertermittlung.de, sowie über Subdomains der Domain immobilien-wertermittlung.de angeboten werden.
2. Vertragsverhältnisse, die vor dem Gültigkeitsdatum dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen ImmoInvent und dem Nutzer geschlossen wurden, werden nicht von diesen Bestimmungen berührt.
3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich festzuhalten.
4. Die Dienstleistungen von ImmoInvent richten sich ausschließlich an Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Verbraucher sind nicht zur Nutzung der Dienstleistungen von ImmoInvent berechtigt.
5. Mit der Anmeldung des Nutzers auf der Internetseite immobilien-wertermittlung.de oder einer Subdomain von immobilien-wertermittlung.de stimmt dieser diesen AGB ausdrücklich zu.
6. ImmoInvent behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder anzupassen.
Der Nutzer willigt ein, über Änderungen der AGB nur per EMail an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene EMail Adresse informiert zu werden. Die geänderten AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder in Textform widerspricht.
7. ImmoInvent steht es frei, diese AGB ohne Zustimmung des Nutzers für neue Vertragsabschlüsse mit anderen Nutzern zu ändern, sofern die zum Vertragsschluss gültigen Bestimmungen zwischen ImmoInvent und dem Nutzer Ihre Gültigkeit nicht verlieren.
Die für den Nutzer gültigen AGB sind daher immer die AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Gültigkeit hatten.
§ 2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
1. Die Nutzung der Dienstleistungen von ImmoInvent setzt eine Anmeldung voraus, die durch die Eröffnung eines Benutzerkontos über die Webseite "immobilien-wertermittlung.de" oder eine ihrer Subdomains zustande kommt.
Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung des Anmeldeformulars gibt der Kunde gegenüber ImmoInvent ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
2. Über die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach freiem Ermessen von ImmoInvent entschieden. Mit erfolgreicher Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen ImmoInvent und dem Nutzer zustande, der im Folgenden als "Nutzungsvertrag" bezeichnet wird. Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht.
3. Eine Anmeldung ist nur Unternehmen im Sinne von §1 Punkt 4 dieser AGB gestattet, die unbeschränkt geschäftsfähig sind.
§ 3 Gegenstand des Vertragsverhältnisses
1. ImmoInvent stellt dem Nutzer über die Internetseite immobilien-wertermittlung.de oder eine Subdomain von immobilien-wertermittlung.de eine Online-Software zur Verfügung, mit deren Hilfe Wertermittlungen für Immobilien erstellt werden können.
Der Funktionsumfang beinhaltet die Erstellung von Wertermittlungen mit verschiedenen Bewertungsverfahren, sowie die Ausgabe von Bewertungsdokumenten.
2. Der Nutzer leistet im Gegenzug eine monatliche Zahlung, um Zugang zu dieser Online-Software zu erhalten, und diese nutzen zu können.
3. Die Nutzung der Online-Software setzt eine bestehende Internetverbindung des Nutzers voraus. Eine Nutzung der Software ohne bestehende Internetverbindung ist nicht möglich.
Zudem wird für eine Nutzung der Software ein Internet-Browser benötigt, der auf dem Endgerät installiert sein muss, über das der Zugriff auf die Online-Software erfolgt.
Die Online-Software wird auf Servern von ImmoInvent ausgeführt. Die Benutzerinteraktion erfolgt über den Browser des Nutzers.
4. Der Zugang zu der durch ImmoInvent zur Verfügung gestellten Software erfolgt durch das Einloggen in ein Benutzerkonto des Nutzers.
5. Zur vollumfänglichen Nutzung der Software benötigt der Nutzer weitere, ggf. kostenpflichtige Software (z.B. Microsoft® Word oder OpenOffice). Diese Software wird nicht von ImmoInvent bereitgestellt. ImmoInvent haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die durch die Nutzung von Software Dritter entsteht. Es gelten immer die jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
6. Soweit ImmoInvent kostenfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch des Nutzers oder durch Dritten ergibt sich daraus nicht.
7. Abhängig vom gewählten Tarif stellt ImmoInvent dem Nutzer ggf. zusätzlich eine Software (nachfolgend "Leadgenerator" genannt) zur Verfügung, die in externe Internetseiten des Nutzers eingebunden werden kann. Über diese Software können Dritte Daten zu einer Immobile eintragen, um vom Nutzer eine kostenlose Wertermittlung für diese Immobilie zu erhalten, bzw. von diesem anzufordern. Die eingegebenen Daten werden durch ImmoInvent erhoben und dem Nutzer zur Verfügung gestellt.
§ 4 Pflichten von ImmoInvent
1. ImmoInvent stellt dem Nutzer die in § 3 Punkt 1 beschriebene Software zur Verfügung. Der Funktionsumfang ist dabei abhängig vom gewählten Tarif des Nutzers.
2. Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Software findet über einen oder mehrere Benutzerzugänge statt, die ImmoInvent dem Kunden zur Verfügung stellt.
3. ImmoInvent stellt dem Nutzer nach Vertragsschluss ein "Haupt"-Benutzerkonto zur Verfügung, über das (je nach gewähltem Tarif) gegebenenfalls weitere Benutzerkonten durch den Nutzer angelegt werden können. Über diese durch den Nutzer angelegten zusätzlichen Benutzerkonten kann ebenfalls eine Nutzung der beschriebenen Software erfolgen.
4. Abhängig vom gewählten Tarif stellt ImmoInvent dem Nutzer ggf. zusätzlich eine Software (nachfolgend "Leadgenerator" genannt) zur Verfügung, die optional in externe Internetseiten des Nutzers eingebunden werden kann.
5. Serverausfallzeiten können von ImmoInvent nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Kunde kann aufgrund von Serverausfallzeiten keine Ansprüche gegen ImmoInvent geltend machen. Für Störungen innerhalb der Internetinfrastruktur oder Teilbereichen (Subnetzen) davon übernimmt ImmoInvent keine Haftung. Weiter übernimmt ImmoInvent keine Haftung bei Schäden an Datenbanken oder teilweisem oder vollständigem Datenverlust der von Kunden gespeicherten Informationen.
6. Fehler im Programmcode der Online-Software können von ImmoInvent nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Kunde kann daher aufgrund von Fehlern im Programmcode der Online-Software keine Ansprüche gegen ImmoInvent geltend machen. ImmoInvent verpflichtet sich, Fehler im Programmcode im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.
7. ImmoInvent wird Störungen an Servern oder technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Dienste und Leistungen sind möglich. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf ständige Verfügbarkeit der Produkte und Leistungen.
8. ImmoInvent gewährleistet eine hohe Erreichbarkeit der Webserver und Datenbanken. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von Problemen, die nicht im Einflussbereich von ImmoInvent liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, usw.), oder aufgrund von technischen Problemen vorübergehend gestört sind.
9. Bei notwendigen Betriebsunterbrechungen durch vorbeugende Wartungsarbeiten an der Software oder an einem Server hat ImmoInvent dem Nutzer die Unterbrechung rechtzeitig anzukündigen.
§ 5 Pflichten des Nutzers
1. Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung eines monatlichen Entgelts zur Nutzung der Online-Software von ImmoInvent. Die Höhe des monatlichen Entgelts richtet sich dabei nach dem gewählten Tarif des Nutzers. Die Zahlung ist immer rückwirkend für den vergangenen Monat zu entrichten.
2. Der Nutzer verpflichtet sich, jede Änderung seiner persönlichen Daten, wie Änderung des Namens, der Rechtsform, der Bankverbindung, der Emailadresse oder der vertraglichen Grundlage unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
3. Der Nutzer darf keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripte in Verbindung mit der Nutzung von immobilien-wertermittlung.de verwenden, die das Funktionieren der Software von immobilien-wertermittlung.de oder einer ihrer Subdomains stören oder beeinträchtigen können. Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von immobilien-wertermittlung.de und/oder Webseiten von ImmoInvent zur Folge haben können.
4. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Leistungen oder Software von ImmoInvent Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, ImmoInvent hat der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine Ausnahme hiervon stellt der "Leadgenerator" dar, der ausdrücklich zur Nutzung durch Dritte dient.
5. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, ImmoInvent hat der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
6. Der Nutzer hat die Zugangsdaten zu seinen Benutzerkonten geheim zu halten und den Zugang zu diesen sorgfältig zu sichern. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis von den Zugangsdaten oder Teilen hiervon erlangt haben, so ist der Kunde verpflichtet, ImmoInvent unverzüglich zu informieren und die Änderung der Zugangsdaten zu veranlassen.
7. Der Nutzer ist alleinig für den Inhalt einer Wertermittlung mit der von ImmoInvent bereitgestellten Software und/oder Dienstleistungen verantwortlich, und hat diesen sorgfältig zu prüfen.
8. Sofern Daten von Dritten (z.B. Kundendaten) mittels der von ImmoInvent bereitgestellten Software und/oder Dienstleistungen gespeichert werden, hat der Nutzer den Kunden darüber zu informieren, welche seiner persönlichen Daten in welchem Umfang durch die Software und/oder die Dienstleistungen von ImmoInvent erhoben und gespeichert werden. Er hat den Kunden zudem über alle weiteren gesetzlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu informieren.
9. Der Nutzer versichert, dass die zur Verfügung gestellte Software durch eine (abhängig vom gewählten Tarif) maximal festgelegte Zahl von natürlichen Personen über den oder die von ImmoInvent bereitgestellten Benutzerkonten verwendet wird. Hierbei müssen diese natürlichen Personen Mitarbeiter des Unternehmens sein, mit dem der Vertragsschluss erfolgte. Eine Nutzung durch weitere natürliche Personen, die über die vereinbarte Personen-Nutzungszahl hinausgeht, erfordert eine schriftliche Zustimmung von ImmoInvent.
§ 6 Leadgenerator
1. ImmoInvent stellt dem Nutzer in ausgewählten Tarifen eine Software zur Verfügung, die in externe Internetseiten des Nutzers eingebunden werden kann. Diese Software dient der Erhebung von Daten zu Immobilien, für die eine Immobilien-Wertermittlung durch den Nutzer erfolgen soll. Die Dateneingabe findet dabei durch Dritte statt.
2. Diese in §6 Punkt 1 beschriebene Anfrage durch Dritte zur Erstellung einer Immobilien-Wertermittlung über die Software von ImmoInvent richtet sich dabei stets an den Nutzer. ImmoInvent stellt lediglich die Eingabemasken zur Erhebung der Daten zur Verfügung.
3. Die über die von ImmoInvent zur Verfügung gestellten Eingabemasken erhobenen Daten werden auf den Servern von ImmoInvent gespeichert, und dem Nutzer zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Eine Nutzbarmachung gegenüber Dritten findet nicht statt.
4. Die erhobenen Daten können durch den Nutzer zur Erstellung von Wertermittlungen über die Software von ImmoInvent verwendet werden. Diese Daten werden bei der Erstellung einer Wertermittlung über die Software von ImmoInvent ggf. interpoliert oder verdichtet, und müssen grundsätzlich vom Nutzer nachbearbeitet werden.
5. Über die von ImmoInvent zur verfügung gestellten Eingabemasken muss von Dritten eine Einwilligung erteilt werden, um vom Nutzer per Email- und/oder telefonisch kontaktiert werden zu dürfen. Diese Einwilligung gilt nur gegenüber Dritten, wie in §6, Punkt 1. sowie Punkt 2. aufgeführt. Sofern der Nutzer die Einwilligung ganz oder teilweise widerruft, darf der Dritte nicht mehr vom Nutzer kontaktiert werden.
6. Der Nutzer hat Dritte mittels einer Datenschutzerklärung auf den Internetseiten, in denen die von ImmoInvent zur Verfügung gestellten Eingabemasken (laut §6, Punkt 1.) eingebunden werden, darüber zu unterrichten, welche Daten bei der Nutzung der durch ImmoInvent zur Verfügung gestellten Eingabemasken erhoben werden, und wie diese verarbeitet und gespeichert werden. Der Nutzer hat Dritte zudem in dem Maße über alle Rechte und Pflichten zu unterreichten, wie es der Fall wäre, wenn die Eingabemasken durch den Nutzer selbst angeboten werden würden. Dies betrifft insbesondere die Rechte und Pflichten die aus der Datenschutzgrundverordnung resultieren.
7. Alle Rechte und Pflichten hinsichtlich der Nutzung und Speicherung von Daten Dritter, die durch die Einbindung der Software von ImmoInvent auf einer externen Internetseite des Nutzers erhoben wurden, gehen auf den Nutzer über. Dies betrifft insbesondere die Pflichten, die aus der Datengrundschutzverordnung resultieren.
§ 7 Einsatz von künstlicher Intelligenz
1. Abhängig vom gewählten Tarif stellt ImmoInvent dem Nutzer Funktionen zur Verfügung, die künstliche Intelligenz (sog. "KI") verwenden. Die Nutzung dieser Funktionen ist optional, und wird vom Nutzer durch das Betätigen einer Schaltfläche ausgelöst.
2. Für die Nutzung der KI Funktionen werden die vom Nutzer eingegebene oder hochgeladene Daten wie z.B. Objektbilder analysiert, um Informationen zu extrahieren und Texte zu generieren. Der Nutzer akzeptiert, dass hierfür die von ihm eingegebene Inhalte sowie hochgeladenen Bilder der betreffenden Wertermittlung an einen externen Dienstleister zur Analyse übermittelt werden. Anschließend werden diese dort wieder gelöscht ohne dass eine weitere Nutzung stattfindet.
3. Der Nutzer versichert bei der Nutzung der angebotenen KI Funktionen, dass er Urheber der analysierten Bilder und Texte ist. Sofern Leistungsschutzrechte an den Bildern existieren, versichert der Nutzer im Besitz der benötigten Nutzungsrechte zu sein.
4. Der Nutzer versichert bei der Nutzung der angebotenen KI Funktionen, dass keine personenbezogenen Daten auf den zu analysierenden Bildern sichtbar sind. Dies betrifft insbesondere Abbildungen von Personen, Klingel- oder Namensschildern, sowie jegliche Abbildungen die geeignet sind, eine Person zu identifizieren.
5. Der Nutzer prüft und versichert, dass bei der Auslösung einer KI-Bilderkennung die nötige Zustimmung des Inhabers der auf den Bildern sichtbaren Immobilien sowie deren Innenräume, Außenbereiche, und/oder technischen Einrichtungen vorliegt.
6. Der Nutzer hat die durch die KI-Funktionen entstehenden Texte sorgfältig auf Richtigkeit zu überprüfen, und diese wo nötig zu korrigieren.
7. Der Nutzer stellt ImmoInvent von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus Inhalten oder fehlenden Nutzungs-/Lizenzrechten der zur Analyse übermittelten Inhalte sowie Bilddateien entstehen oder entstanden sind.
8. Der Nutzer stellt die ImmoInvent GmbH zudem von sämtlichen Ansprüchen gegenüber Dritten frei, die im Rahmen der Nutzung der Bildanalyse entstehen oder entstanden sind. Dies betrifft z.B. teilweise oder gänzlich fehlenden Nutzungs-, Urheberrecht- oder Lizenzrechten sowie Ansprüche aus abgebildeten Bildinhalten.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Die Abrechnung beginnt am Tag nach Ablauf der vereinbarten Testlaufzeit von 42 Tagen (6 Wochen). Diese Testlaufzeit beginnt am Tag der Eröffnung des Benutzerkontos.
2. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils monatlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils rückwirkend für den vergangenen Monat, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Sofern der Abrechnungsbeginn nicht auf einen Monatsersten fällt, wird für den ersten Abrechnungsmonat eine anteilige, tagegenaue Abrechnung erstellt.
5. Der Nutzer verpflichtet sich die jeweils vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fristgerecht und monatlich rückwirkend zu bezahlen.
6. Der Nutzer erkennt an, dass die Rechnungsstellung im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung ausschließlich per Email oder über eine Downloadfunktion über das Benutzerkonto des Nutzers erfolgt. Die Rechnung gilt als zugstellt, wenn sie im eMail-Postfach des Nutzers zur Verfügung steht, oder über die Download-Funktion zum Download angeboten wird. Einwendungen müssen innerhalb von 4 Wochen geltend gemacht werden, ansonsten gilt die Rechnung als vom Nutzer als genehmigt. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Ansprüche.
7. Auf Wunsch des Nutzers kann die Rechnungsstellung im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung per Email deaktiviert werden. ImmoInvent stellt dem Kunden hierfür eine Einstellungsmöglichkeit über dessen Benutzerkonto zur Verfügung.
Im Falle einer Deaktivierung des Rechnungsversandes per Email ist der Kunde dafür verantwortlich, die zur über die Downloadfunktion bereitgestellte Rechnung herunterzuladen.
8. ImmoInvent übernimmt keine Verantwortung für eine Zustellbarkeit von Rechnungen per Email.
9. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Zahlung monatlich per Lastschrift von seinem Konto eingezogen wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Jede nicht eingelöste Lastschrift wird dem Nutzer in der Höhe in Rechnung gestellt, die den Gebühren für die nicht eingelöste Lastschrift entspricht. Der ursprüngliche Zahlungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
10. Der Nutzer erteilt ImmoInvent bei der Anmeldung eine Einzugsermächtigung per elektronischem Sepa-Lastschriftmandat, das ImmoInvent ermächtigt, die fälligen Zahlungen per Lastschrift von dessen Konto einzuziehen.
11. Der Nutzer kann ImmoInvent das erteilte Lastschriftmandat jederzeit mit Wirkung für die Zukunft entziehen. Gleichzeitig hat er ImmoInvent ein neues Lastschriftmandat für anstehende Zahlungen zu erteilen, oder mit ImmoInvet schriftlich einen alternativen Zahlungsweg zu vereinbaren.
Eine Vereinbarung über einen alternativen Zahlungsweg hat schriftlich zu erfolgen, und erfordert eine Zustimmung von ImmoInvent. Davon unberührt bleiben bestehende Zahlungsansprüche.
12. ImmoInvent ist berechtigt, seine Leistungen gegenüber dem Nutzer bei Zahlungsverzug des Nutzers einzustellen. Der ursprüngliche Zahlungsanspruch bleibt hiervon unberührt. ImmoInvent kann weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs geltend machen.
13. Bei einer durch Zahlungsverzug bedingten vorübergehenden Leistungseinstellung von ImmoInvent gegenüber dem Nutzer bleibt der Zahlungsanspruch von ImmoInvent gegenüber dem Nutzer auch für den Zeitraum der Leistungseinstellung bestehen.
§ 9 Änderungen
1. Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen oder der Preise wird ImmoInvent dem Nutzer schriftlich oder per Email ein Angebot zur Vertragsänderung vorlegen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn der Nutzer nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht. Wenn der Nutzer dem Angebot wiederspricht, gilt dies als Kündigung des Vertragsverhältnisses gegenüber ImmoInvent.
2. ImmoInvent ist berechtigt, die Preise ihrer Dienste jederzeit ohne die Nennung von Gründen zu ändern oder anzupassen.
3. Bei einer Preisänderung der Dienste von ImmoInvent informiert ImmoInvent den Nutzer schriftlich 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen. Zudem wird dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht für den Zeitpunkt der Änderung eingeräumt, wenn er den geänderten Vertragsbedingungen (Preisen) nicht zustimmt.
§ 10 Kündigung / Vertragslaufzeit
1. Die Mindestdauer des Vertragsverhältnisses beträgt 12 Monate, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
2. Falls das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate.
3. Für die Berechnung des frühestmöglichen Kündigungszeitpunktes wird der Monatsletzte des Monats zugrunde gelegt, in dem die Benutzeranmeldung, und somit der Vertragsschluss erfolgte.
Der frühestmögliche Kündigungszeitpunkt ist somit der Monatsletzte des Monats des Vertragsschlusses im darauffolgenden Jahr, sofern ein Vertrag vor Ablauf der ersten 12 Monate gekündigt wird.
4. Verlängert sich ein Vertragsverhältnis um weitere 12 Monate, so wird für die Berechnung des frühestmöglichen Kündigungszeitpunktes der Monatsletzte des Monats zugrunde gelegt, in dem die Vertragsverlängerung stattfand.
5. ImmoInvent bietet dem Nutzer eine Testzeit von 42 Tagen nach Vertragsschluss, um die angebotene Online-Software kennenzulernen.
Findet eine Kündigung des Vertragsverhältnisses während dieser 42 Tage statt, so kommt keine Mindestdauer der Vertragslaufzeit zum tragen, und das Vertragsverhältnis wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
6. Der Testzeitraum von 42 Tagen kann nur Nutzern gewährt werden, die noch in keinem Vertragsverhältnis mit ImmoInvent stehen oder standen. Abweichende Regelungen hiervon haben schriftlich zu erfolgen.
7. ImmoInvent steht das Recht einer außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung zu, wenn der Nutzer gegen eine der Regelungen dieser AGB verstößt, oder andere wichtige Gründe vorliegen.
8. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Vertragspartner die in diesem Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird.
9. Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.
10. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.
§ 11 Haftung
1. ImmoInvent haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.
2. ImmoInvent haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haftet ImmoInvent im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung von ImmoInvent wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
3. ImmoInvent übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung. Dem Nutzer ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht immer möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt oder Programm zu erstellen.
4. ImmoInvent übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Einbindung und/oder Verwendung der Software von ImmoInvent auf externen Webseiten ("Leadgenerator"), gegenüber dem Nutzer oder Dritten entstehen.
5. ImmoInvent haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen ImmoInvent ist in jedem Fall ausgeschlossen.
6. Für die Datenspeicherung sensibler Daten des Nutzers im Rahmen der Nutzung der Dienste von ImmoInvent wird dem Nutzer eine hohe Sorgfalt bei der Verhinderung von unrechtmäßigen Datenzugriffen durch Dritte zugesichert. Für eventuelle Schäden die dem Nutzer aus trotzdem erlangten unrechtmäßigen Datenzugriffen durch Dritte entstehen, übernimmt ImmoInvent keine Haftung.
7. Der Nutzer stellt ImmoInvent von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber ImmoInvent geltend machen. Die hierbei entstehenden Kosten werden vom Nutzer in voller Höhe getragen und beinhalten sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
8. Der Nutzer stellt ImmoInvent von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlung entstehen, die der Kunde mit der Software und/oder den Dienstleistungen von ImmoInvent erstellt oder erstellt hat.
9. Der Nutzer stellt ImmoInvent von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch Berechnungs- oder Softwarefehlern innerhalb der von ImmoInvent bereitgestellten Software entstehen oder entstanden sind. Der Nutzer hat eine Wertermittlung, die mit Hilfe der Software von ImmoInvent erstellt wurde, sorgfältig auf Richtigkeit zu überprüfen.
10. ImmoInvent haftet nicht für Schäden, die durch die Einbettung des Leadgenerators in die Internetseiten des Nutzers entstehen.
11. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Nutzung der von ImmoInvent bereitgestellten Software über das Internet stattfindet. Nach aktuellem Stand der Technik kann hierbei keine komplett abhörsichere Verbindung stattfinden. Der Nutzer stellt ImmoInvent daher von allen Ansprüchen frei, die durch das Abhören von Daten durch Dritte entstehen können.
12. Wir empfehlen dem Nutzer eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen.
§ 12 Salvatorische Klausel
1. Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.
§ 13 Geltendes Recht
1. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CiSG).
§ 14 Gerichtsstand
1. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Stuttgart als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.