Die Bewirtschaftungskosten (BWK), genau genommen die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungskosten bei Wohnnutzungen, unterliegen laut der ImmoWertV 2021 einer jährlichen Anpassung.
Maßgeblich dafür ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) von Oktober des Vorjahres, zum Oktober des aktuellen Jahres, wie vom statistischen Bundesamt veröffentlicht.
Die Anpassung der Werte ist in der ImmoWertV 2021 Anlage 3 Nr. III geregelt. Es ergeben sich demnach die folgenden neuen Wertansätze für 2024:
Verwaltungskosten:
jährliche je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei EFH/ZFH
351,00 €
jährliche je Eigentumswohnung
420,00 €
jährliche je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
46,00 €
Instandhaltungskosten:
jährlich je Quadratmeter Wohnfläche
13,80 €
jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
104,00 €
Grundlage der Berechnung bildet dabei Anlage 3 (zu §12 Abs. 5) der ImmoWertV mit folgenden Basiswerten, die sich auf den vom statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex für den Monat Oktober 2001 beziehen:
Verwaltungskosten:
jährliche je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei EFH/ZFH
230,00 €
jährliche je Eigentumswohnung
275,00 €
jährliche je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
30,00 €
Instandhaltungskosten:
jährlich je Quadratmeter Wohnfläche
9,00 €
jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
68,00 €
Für eine Anpassung dieser Basiswert an das Jahr 2024 wird der (den Basiswerten zugrundeliegende) Verbraucherpreisindex für Oktober 2001 mit dem Verbraucherpreisindex verglichen, der für den Oktober des Vorjahres (also des Jahres 2023) gültig war:
Verbraucherpreisindex Oktober 2001
77,1
Verbraucherpreisindex Oktober 2023
117,8
Anpassungsfaktor (117,8 / 77,1)
= 1,5279
Der so ermittelte Anpassungsfaktor wird anschließend mit den o.g. Basiswerten multipliziert, um die neuen Kostensätzen zu erhalten.
Wichtig ist dabei, die Rundung zu beachten:
Werte für die Instandhaltungskosten pro m² werden auf eine Nachkommastelle gerundet. Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz, sowie die Verwaltungskosten werden kaufmännisch auf den vollen Euro gerundet.
Neben den neuen Bewirtschaftungskosten werden auch die Werte für gewerbliche Nutzungen automatisch von unserer Software berücksichtigt.
Sie müssen also nichts weiter unternehmen.