Neue Absterbeordnungen und Leibrentenbarwertfaktoren für 2024
21.08.2024
Ende August 2024 wurden die neuen Absterbeordnungen (Periodensterbetafeln) vom statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht.
Somit gilt für Wertermittlungsstichtage ab dem 21.08.2024 die Sterbetabelle "2021/2023", welche die Sterbetabelle "2020/2022" ersetzt.
Periodensterbetafeln bilden die Grundlage für die Berechnung der Leibrentenbarwertfaktoren, die eine wichtige Kenngröße bei der Berechnung von Leibrenten (z.B. Wohnrecht oder Nießbrauchrecht) sind.
Selbstverständlich haben wir die neuen Sterbetabellen bereits für Sie in unsere Software integriert. Periodensterbetafeln
Das statistische Bundesamt veröffentlich im jährlichen Turnus sog. "Periodensterbetafeln". Diese zeigen die durchschnittliche (Rest-)Lebenserwartung von Männern und Frauen abhängig von deren Alter.
Im aktuellen Berichtszeitraum ist dabei die Lebenserwartung von Männern und Frauen bei Geburt um jeweils etwa 0,4 Jahre im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen.
Bei der Berechnung von an die Lebenszeit gebundenen Rechten wie Nießbrauch- oder Wohnrechten spielt das Alter der Berechtigten eine wesentliche Rolle.
Vereinfacht ausgedrückt: Je jünger eine berechtigte Person ist, desto geringer berechnet sich der Wert der Immobilie durch das bestehende Recht.
Doch wie genau berechnet sich der Wert von Wohn- und Nießbrauchrechten abhängig vom Alter des oder der Berechtigten ?
Hierzu wird neben dem Alter auch das Geschlecht der berechtigten Person(en) herangezogen.
Anhand dieser Daten lässt sich mit Hilfe der Periodensterbetafeln die durchschnittliche restliche Lebenserwartung zum Stichtag der Wertermittlung ermitteln.
Aus dieser lässt sich mit Hilfe des Kapitalisierungszinssatz ein sogenannter "Leibrentenbarwertfaktor" errechnen, mit dem sich im Folgenden die kapitalisierte Miete errechnen lässt, die dem Eigentümer durch das Wohn- oder Nießbrauchrecht bis zum Ende des Rechts entgehen wird.
Es wird also ein kapitalisierter Gegenwert für die entgangene Miete über den komplette Zeitraum bis zum Ende des Rechts berechnet.
Der Leibrentenbarwertfaktor (und die dahinterliegenden Periodensterbetafeln) spielt also eine gewichtige Rolle bei der Berechnung des an die Lebenszeit gebundenen Rechts. Berechnung der Leibrentenbarwertfaktoren
Für die Berechnung des Leibrentenbarwertfaktors kommen komplexe Formeln zum tragen.
Sofern zwei Berechtigte Personen existieren (z.B. Mann und Frau), ist ein verbundener Leibrechtenfaktor zu berechnen, der wiederum abhängig davon ist, ob das Recht mit dem Tod des Erstversterbenden, oder dem des Letztversterbenden endet.
Eine manuelle Berechnung der Leibrentenbarwertfaktoren ist aufgrund der Komplexität leider kaum möglich, weshalb das statistische Bundesamt einen Online-Rechner für Leibrenten veröffentlicht hat:
Im Rahmen der Berechnung von Leibrenten lassen sich damit auch die zugrundeliegenden Barwertfaktoren berechnen und anzeigen. Es ist jedoch auf die korrekte Festlegung von Zahlungsfrequenz, sowie der Zeitpunkt der Zahlung zu achten, um die berechneten Barwertfaktoren als Leibrentenbarwertfaktor für eine Wohn- / Nießbrauchrechtsberechnung nutzen zu können. Dabei ist eine jährlich nachschüssige Zahlung zu wählen.
Wir haben die Berechnung der passenden Leibrentenbarwertfaktoren (auch für mehrere Berechtigte) direkt in unserer Software integriert, so dass bereits immer der passenden Leibrentenbarwertfaktor für Sie ermittelt wird.